RSO verliert Konzession an Schawinski

RSO verliert Konzession an Schawinski

GRHeute
11.01.2024

Radio RSO verliert die Konzession für das Sendegebiet Graubünden-Glarus. Den Zuschlag hat für die Jahre 2025 bis 2034 Radio Alpin von Roger Schawinski bekommen. 

Insgesamt waren beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Bakom) 51 Bewerbungen eingegangen; 38 davon haben die Konzession erhalten, wie das Bakom am Donnerstag mitteilte. 

Für den bisherigen Konzessionsinhaber Radio Südostschweiz ist der Entscheid bitter: Der Radiosender hat seine Konzession an Radio Alpin verloren. Hinter Radio Alpin steckt Roger Schawinski, der sich schon einmal um eine Konzession beworben hatte. Damals war er aber leer ausgegangen. 

Gemäss suedostschweiz.ch will die Somedia mit RSO weitermachen – egal ob mit oder ohne Konzession. «Das sind wir unseren 64’000 Hörerinnen und Hörern, die Radio Südostschweiz täglich einschalten, schuldig», wird Silvio Lebrument, Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer Medien, zitiert, wie der Homepage zu entnehmen ist.

Gemäss der Somedia prüft das Unternehmen, rechtlich gegen den Entscheid vorzugehen. Weil die letzte derartige Auseinandersetzung – ebenfalls zwischen Roger Schawinski und der Somedia – sechs Jahre dauerte, rechnet Silvio Lebrument damit, dass RSO auch in diesem Fall eine provisorische Konzession erteilt  «und vorderhand alles beim Alten bleiben wird», wird Silvio Lebrument auf der Homepage der Somedia zitiert. 

Ausschlaggebend für die Konzessionsvergabe war gemäss dem Bakom, dass Radio Alpin in der Bewertung der Selektionskriterien knapp besser abgeschnitten hat als Radio Südostschweiz. «Insbesondere bei Kriterien zum Informationsauftrag auf Output-Seite wie beispielsweise die Abdeckung des Versorgungsgebiets oder das Aufzeigen von Hintergründen und Zusammenhängen hat die Bewerbung von Radio Alpin überzeugt», schreibt das Bakom. 

Diesen Zuschlag hätte Radio Alpin auch bei einer Gleichwertigkeit der Bewerbungen bekommen – das RTVG schreibt vor, dass in einem solchen Fall der Bewerber zu bevorzugen ist, der die Meinungs- und Angebotsvielfalt am meisten bereichert, wie es in der Medienmitteilung weiter heisst. 

Gegen die Entscheide in Versorgungsgebieten mit Konkurrenzbewerbungen kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden.

 

(Bild: GRHeute)

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