Kanton schliesst proaktive Wolfsregulation ab

Kanton schliesst proaktive Wolfsregulation ab

GRHeute
03.02.2026

Am 31. Januar 2026 endete die proaktive Wolfsregulation 2025/2026. Dabei wurden 18 Wölfe während der Jungtierregulation in sieben Rudeln erlegt, 14 weitere im Rahmen der Entnahme von drei Wolfsrudeln. Zudem mussten drei Einzelwölfe aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten erlegt werden. Insgesamt wurden im Kanton 35 Wölfe entnommen.

Am vergangenen Samstag, 31. Januar 2026, endete die proaktive Regulation der Wolfsrudel (siehe Medienmitteilung vom 27.08.2025) im Kanton. Es handelte sich dabei um die zweite proaktive Wolfsregulation, die während der gesamten Regulationszeit – vom 1. September 2025 bis 31. Januar 2026 – stattfand. Das Kontingent von zwei Dritteln der Jungtiere der entsprechenden Rudel – Stagias, Calderas, Jatzhorn, Seta, Älpelti, Agnas und Frisal– wurde mit insgesamt 18 erlegten Wölfen beinahe vollständig ausgeschöpft, wobei gemäss den geltenden rechtlichen Vorgaben widerrechtliche Abschüsse angerechnet wurden, wie die Standeskanzlei des Kantons Graubünden am Dienstag mitteilte. 

«Die Wölfe werden durch die Regulation scheuer, was auch erwünscht ist. Das macht die Arbeit für uns natürlich nicht einfacher», sagt Adrian Arquint, Co-Leiter Amt für Jagd und Fischerei. «Die Zielerreichung der Abschüsse von Jungtieren konnte gegenüber dem Vorjahr jedoch verbessert werden.» Weitere 14 Wölfe wurden bei der Entnahme der Rudel Sinestra (sechs Wölfe), Moesola (sechs Wölfe) und Muchetta (zwei Wölfe) erlegt.

Im Zeitraum vom 1. Februar 2025 bis 31. Januar 2026 wurde zudem in den Gemeinden Lantsch-Lenz, Pontresina, Sils i. E, Bregaglia und Surses sowie in Flims Einzelwolfsabschüsse aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten angeordnet. Dabei konnte in Pontresina, Sils i. E und Surses je ein Wolf durch die Wildhut oder durch autorisierte Jäger erlegt werden.

Eine abschliessende Beurteilung der umgesetzten Regulationsmassnahmen und deren Auswirkungen auf die Rudelpräsenz erfordert weitere DNA-Analysen. Eine detaillierte Auswertung der Resultate erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Eine Übersicht über die erfolgten Abschüsse und Angaben zu gewilderten sowie bei Verkehrsunfällen getötete Wölfen ist im Monitoring Wolfsmanagement Januar 2026 zu finden.

Einbezug der Jagd in die Wolfsregulation

Im Rahmen der Bündner Hochjagd 2025 waren für die proaktive Regulation autorisierte Jäger oder Jägerinnen berechtigt, Jungtiere aus acht Wolfsrudeln sowie einen Einzelwolf im Oberengadin zu erlegen. Die Jägerschaft erlegte sieben Tiere bis zum Ende der Hochjagd. Während der Sonderjagd 2025 war der Abschuss von Wölfen dreier Wolfsrudel sowie eines Einzelwolfs ebenfalls für autorisierte Jägerinnen und Jäger freigegeben. Im Rahmen der Sonderjagd 2025 wurden jedoch keine Wölfe erlegt.

Erfahrungen und Daten sammeln

Ziel der proaktiven Regulation ist weiterhin eine dauerhafte Koexistenz zwischen Mensch und Wolf, ohne dabei den Wolfsbestand im Alpenraum zu gefährden. Um die Regulationsmassnahmen evaluieren zu können, müssen sowohl die Herdenschutz- als auch die Regulationsmassnahmen über mehrere Jahre umgesetzt und entsprechende Erfahrungen und Daten gesammelt werden. Dem Herdenschutz kommt auch mit der proaktiven Wolfsregulation weiterhin eine zentrale Bedeutung in der Prävention der Nutztierschäden zu.

(Bild: GRHeute)

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