Die Regierung beantragt dem Grossen Rat eine Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes. Um Familien und Zweiverdiener-Ehepaare gezielt steuerlich zu entlasten, sind eine Erhöhung des Zweiverdiener-Abzugs, des Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten und der Kinderabzüge vorgesehen. Zur steuerlichen Entlastung von erwerbstätigen Personen soll die Freigrenze beim kantonalen Einkommenssteuersatz erhöht werden.
Auslöser der Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes ist der von Grossrat Hohl am 3. September 2022 eingereichte Auftrag betreffend Steuerentlastung von Familien und Fachkräften. Der erste Schritt zur Umsetzung des Auftrags Hohl bildete die vom Grossen Rat in der Dezembersession 2023 beschlossene Steuerfusssenkung für die Einkommens-, Vermögens- und Quellensteuer von 100 Prozent auf 95 Prozent. Diese Steuerfusssenkung wirkt sich ab 2025 mit Mindereinnahmen von jährlich 32 Millionen Franken auf den Kantonshaushalt aus. Die Finanzhaushalte der Gemeinden und Kirchen sind davon nicht betroffen, wie die Staatskanzlei des Kantons Graubünden am Donnerstag mitteilte.
Steuerentlastung von Familien und Zweiverdiener-Ehepaaren
Die Steuergesetzesrevision bildet den zweiten Umsetzungsschritt des Auftrags Hohl. Um sich als attraktiver Kanton für Familien und Zweiverdiener-Ehepaare zu positionieren, beantragt die Regierung dem Grossen Rat eine Erhöhung des Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten von 10 000 Franken auf neu höchstens 25 000 Franken, eine Erhöhung des Zweiverdiener-Abzugs von 500 Franken auf 2000 Franken und eine substanzielle Erhöhung der verschiedenen Kinderabzüge. Damit soll der Kanton Graubünden bei den Kinderabzügen eine schweizweite Spitzenstellung einnehmen.
Steuerentlastung von Erwerbstätigen
Zur steuerlichen Entlastung von erwerbstätigen Personen sollen die Einkommenssteuern mittels einer Erhöhung der Freigrenze beim kantonalen Einkommenssteuersatz gesenkt werden. Konkret ist eine Erhöhung der Freigrenze beim kantonalen Einkommenssteuersatz um 500 Franken auf neu 16 000 Franken vorgesehen. Damit profitieren alle Steuerpflichtigen von einem günstigeren Steuertarif, und insbesondere erwerbstätige Personen, wie quellenbesteuerte Arbeitnehmende, Zweiverdiener-Ehepaare und Rentnerinnen und Rentner, die gewillt sind, über das Pensionsalter hinaus weiterzuarbeiten.
Die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes führt zu einer steuerlichen Entlastung bei den Kantonssteuern von 21 Millionen Franken, bei den Gemeindesteuern von 20 Millionen Franken und bei den Kirchensteuern von 2 Millionen Franken.
Ebenfalls im Rahmen der Umsetzung des Auftrags Hohl erfolgte die von Grossrat Schneider verlangte Prüfung der realen Progression. Die Prüfung hat ergeben, dass für den Kanton Graubünden und die Bündner Gemeinden keine Veranlassung zur Einführung eines gesetzlichen Ausgleichs der realen Progression besteht. Der durch die Erhöhung der Kaufkraft resultierende Anstieg der Steuertarife (reale Progression) wurde in der Vergangenheit mit Steuergesetzesrevisionen und Steuerfusssenkungen ausgeglichen und zeitweise sogar überkompensiert.
Jährliche Entlastung von 75 Millionen Franken
Von der vollständigen Umsetzung des Auftrags Hohl erhofft sich die Regierung eine Steigerung der Attraktivität des Kantons Graubünden schweizweit und international insbesondere für Familien und erwerbstätige Personen. Der Kanton Graubünden sichert sich damit seine im interkantonalen Vergleich gute Position bei den Einkommenssteuern der natürlichen Personen. Von der Gesamtsteuerentlastung von jährlich 75 Millionen Franken wird der Kanton die Hauptlast von mehr als zwei Drittel tragen.
Die Regierung hat die entsprechende Botschaft zuhanden des Grossen Rats für die Behandlung in der Augustsession 2025 verabschiedet. Die Inkraftsetzung der Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes ist per 1. Januar 2026 geplant.
(Bild: GRHeute)