Die Regierung nimmt Stellung zum geplanten Vertragspaket des Bundes zur Weiterentwicklung des bilateralen Wegs mit der Europäischen Union. Dabei kommt sie zum Schluss, dass die Vorteile des Pakets deutlich überwiegen. Vorbehalte äussert die Regierung im Zusammenhang mit der Umsetzung des geplanten Stromabkommens.
Die Regierung nimmt Stellung zur Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Zusammenhang mit dem Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU». Das vom Bundesrat ausgearbeitete Vertragspaket soll den bewährten bilateralen Weg stabilisieren und das Funktionieren der bestehenden bilateralen Verträge langfristig garantieren, wie die Standeskanzlei des Kantons Graubünden am Donnerstag mitteilte.
Vorteile des Vertragspakets mit der EU überwiegen
Die Bündner Regierung ist an geregelten politischen und wirtschaftlichen Beziehungen mit der Europäischen Union (EU) interessiert. Das mit der EU ausgehandelte Vertragspaket beurteilt sie als eine solide und ausgewogene Grundlage für die Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs. Die Chancen beziehungsweise die Vorteile des Vertragspakets überwiegen aus Sicht der Regierung. Einerseits sichert das Vertragspaket auch künftig den Zugang zum europäischen Binnenmarkt sowie die Teilnahme an EU-Programmen (Bildung, Forschung, Innovation). Andererseits stärken die Verträge die institutionelle Zusammenarbeit mit der EU. In einem zunehmend unsicheren internationalen Umfeld sind stabile, auf klaren Regeln basierende Beziehungen zur EU als wichtigste Handelspartnerin der Schweiz von zentraler Bedeutung.
Die Regierung ist sich bewusst, dass mit dem Vertragspaket auch Risiken beziehungsweise Nachteile einhergehen. Aus Sicht der Kantone ist ein besonderes Augenmerk auf die absehbare administrative Zusatzbelastung (Regulierungsfolgekosten) sowie die drohende Lastenabwälzung vom Bund auf die Kantone zu legen. Bei der Umsetzung der Verträge ist daher konsequent darauf zu achten, die finanzielle und personelle Zusatzbelastung für die Kantone möglichst gering zu halten.
Vorbehalte bezüglich der Umsetzung des Stromabkommens
Vorbehalte äussert die Regierung insbesondere in Zusammenhang mit dem geplanten Stromabkommen. Sie weist darauf hin, dass das Stromabkommen in der Umsetzung auf nationaler Ebene erhebliche Herausforderungen mit sich bringt. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die kantonale Hoheit im Bereich der Wasserkraft unangetastet bleibt und die dynamische Rechtsübernahme keine Auswirkungen auf Konzessionsvergaben, Wasserzinsen oder den Heimfall hat.
Für fakultatives Referendum
Die Regierung ist der Ansicht, dass es richtig ist, diese völkerrechtlichen Verträge dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Ob ein Ständemehr nötig ist oder nicht, ergibt sich aus der von Volk und Ständen gutgeheissenen Bundesverfassung. Dies darf keine politische Entscheidung sein. Wenn Bundesrat und Bundesversammlung im Einzelfall bestimmen können, welche Art von Referendum gilt, entsteht ein verfassungsrechtlich problematischer Präzedenzfall. Die Regierung stützt sich auf zwei Entscheide: Im Jahr 2012 lehnte das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative «Staatsverträge vors Volk» deutlich ab – mit 75 Prozent Nein-Stimmen und 23 Nein-Ständen. Auch im Kanton Graubünden wurde die Initiative mit 75 Prozent abgelehnt. Zudem trat das Bundesparlament im Jahr 2021 nicht auf den Vorstoss «Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter» ein.
(Bild: GRHeute)



