Regierung erhöht Familienzulagen

Regierung erhöht Familienzulagen

GRHeute
16.10.2025

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Familienzulagen. Die Verordnung soll auf den 1. Januar 2026 in Kraft treten. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen sowohl die Familien als auch die mit der kantonalen Familienausgleichskasse abrechnenden Unternehmen entlastet werden.

Mit der Anpassung sollen Kinder- und Ausbildungszulagen um je zehn Franken pro Monat und Kind auf 240 Franken bzw. 290 Franken erhöht werden. Gleichzeitig soll der Beitragssatz für Arbeitgebende, Selbstständigerwerbende und Arbeitnehmende mit Arbeitgebenden ohne Beitragspflicht von 1,60 Prozent auf 1,50 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme beziehungsweise des AHV-pflichtigen Einkommens gesenkt werden.

Dadurch kann ein Grossteil der im Kanton Graubünden tätigen Unternehmen entlastet werden, wie die Standeskanzlei des Kantons Graubünden am Donnerstag mitteilte. 

(Bild: GRHeute)

author

GRHeute

www.grheute.ch
GRHeute Redaktion