Bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf der Umfahrung Süd in Chur ist ein Personenwagen ausserorts mit massiv überhöhter Geschwindigkeit erfasst worden. Der 22-jährige Lenker überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der Toleranz um 79 km/h.
Am Freitagabend führte die Stadtpolizei Chur auf der Umfahrung Süd eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Dabei wurde ein Personenwagen mit einer Geschwindigkeit von 164 km/h gemessen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt an dieser Örtlichkeit 80 km/h.
Nach Abzug der Sicherheitsmarge überschritt der Lenker die Höchstgeschwindigkeit um 79 km/h, womit der Rasertatbestand erfüllt ist. Dem Lenker wurde der Führerausweis direkt abgenommen. Er wird bei der Staatsanwaltschaft Graubünden zur Anzeige gebracht.
(Bild: Stadtpolizei Chur 21.2.2026)



