Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Tschappina am 19. Juni 2023 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung mit einigen Vorbehalten. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um übergeordnete raumplanungsrechtliche Vorgaben zu erfüllen.
Aufgrund des Bundesgesetzes über die Raumplanung und des kantonalen Richtplans im Bereich Siedlung hat die Gemeinde Tschappina die Bauzonen in Bezug auf Grösse, Dimensionierung und Ausnützung überprüft und angepasst, wie die Standeskanzlei des Kantons Graubünden am Montag mitteilte.
Insgesamt hat sie hierbei ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ) um circa 15 694 Quadratmeter reduziert. Schliesslich ist die gesamte Planungsvorlage auf die neusten Plangrundlagen der Grundbuchvermessung und auf die Vorgaben der Digitalisierung abgestimmt worden.
(Bild: Comet Photoshopping GmbH /Dieter Enz)



