Nächtliches Alkoholkonsumverbot soll fallen

Nächtliches Alkoholkonsumverbot soll fallen

GRHeute
10.07.2019

Der Stadtrat von Chur schickt das totalrevidierte Polizeigesetz in die Vernehmlassung. Damit soll beispielsweise das nächtliche Alkoholkonsumverbot gestrichen werden. Gestützt auf das kantonale Recht ist neu auch die Bild- und Tonüberwachung mit Personenidentifikation möglich. 

Das geltende städtische Polizeigesetz wurde an der Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 angenommen und trat am 1. Juli 2008 in Kraft. Das Gesetz hat sich bisher mehrheitlich bewährt, schreibt die Stadtkanzlei in einer Medienmitteilung.

Das teilrevidierte kantonale Polizeigesetz ist seit 1. Januar 2019 in Kraft. Bereits ein halbes Jahr später wurden die kommunalen Regelungen mit der übergeordneten Gesetzgebung in Einklang gebracht. Weiter erfolgen Anpassungen aufgrund von verschiedenen Vorstössen im Churer Gemeinderat sowie der Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse aus der langjährigen Polizeiarbeit. Ebenfalls werden im Sinne einer schlanken Gesetzgebung allgemein verbindliche Grund sätze nicht mehr explizit bezeichnet sowie bei bestehenden übergeordneten gesetzlichen Grundlagen diejenigen im städtischen Polizeigesetz aufgehoben.

Nächtliches Alkoholkonsumverbot soll fallen

Die vorgesehene Aufhebung des Alkoholkonsumverbots auf öffentlichem Grund im Siedlungs- gebiet zwischen 00.30 Uhr und 07.00 Uhr geht auf den Auftrag von Gemeinderat Oliver Hohl und Mitunterzeichnende zur Lockerung des Polizeigesetzes zurück (Streichung von Art. 14 Abs. 5 PG). Aufgrund des Berichts des Stadtrates an den Gemeinderat vom 5. April 2016 wurde der Auftrag am 12. Mai 2016 überwiesen (GRB.2016.26) und soll nun im Rahmen der vorliegenden Totalrevision umgesetzt werden.

Mehr Sicherheit im öffentlichen Raum

Bereits bisher waren Bild- und Tonüberwachungen ohne Personenidentifikation möglich. Nachdem die kantonale Gesetzesgrundlage vorhanden ist, können unter strengen Voraussetzungen auch Bild- und Tonüberwachungen mit Personenidentifikation durchgeführt werden. Damit seien die Voraussetzungen für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum vorhanden. Die Frist für Vernehmlassungen zum totalrevidierten Polizeigesetz läuft bis 30. September 2019.

 

(Symbolbild: Pixabay)

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