Ju-Air darf nur noch privat fliegen

Ju-Air darf nur noch privat fliegen

GRHeute
12.03.2019

Die Ju-Air, deren Maschine letzten Sommer am Piz Segnas abgestürzt ist, darf keine kommerzielle Flüge mehr durchführen. «Für uns ändert sich fast nichts», heisst es dazu von Ju-Air.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL entzieht der Dübendorfer Ju-Air die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge, wie es in einer Mitteilung des BAZL vom Dienstag heisst. Die Ju-Air könne aber unter technischen und betrieblichen Auflagen weiterhin für ihre Vereinsmitglieder im privaten Rahmen Passagierflüge anbieten. Mit dieser Lösng wolle das BAZL den Weiterbetrieb auch grösserer historischer Flugzeuge grundsätzlich ermöglichen.

Dennoch werden in nächster Zeit keine Oldtimerflugzeuge der Ju-Air in die Lüfte steigen. Das Dübendorfer Unternehmen könne die vom BAZL geforderten technischen Massnahmen noch nicht vollständig erfüllen, heisst es weiter. Deshalb liessen sich auch keine Aussagen über die Wiederaufnahme des Flugbetriebs machen.

Keine wesentlichen Änderungen

Für die Ju-Air bedeuten diese Auflagen keine wesentliche Änderung, wie das Dübendorfer Unternehmen ebenfalls am Dienstag mitteilte. «Bereits heute sind fast 100 Prozent der Passagiere in der Schweiz Vereinsmitglieder.»

Die heute 70 und 80 Jahre alten Flugzeuge werden derzeit komplett demontiert und grundüberholt. Wegen der umfassendsten Revisionsarbeiten in der 36-jährigen Geschichte der Ju-Air muss der Flugbetrieb im kommenden Sommer und Sommer 2020 reduziert werden.

Für den kommenden Sommer 2019 plant die Ju-Air, nur ein Flugzeug einzusetzen: Die HB-HOS. Sie wurde seit November zusätzlich zur Jahreswartung auch umfassenden Korrosionsuntersuchungen unterzogen. Bis in die kleinsten Hohlräume in Flügeln, Leitwerken und Rumpf wurde mit einer hochauflösenden Boroskopkamera ausgeleuchten und untersucht. Es gäbe weiterhin keine Hinweise darauf, dass technische Probleme zum Unglück vom 4. August am Piz Segnas  oberhalb Flims geführt haben.

(Bilder: Kapo GR)

 

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