Höhere Sparbeiträge für die Pensionskasse Graubünden

Höhere Sparbeiträge für die Pensionskasse Graubünden

GRHeute
15.06.2021

Die Regierung will die Pensionskasse Graubünden festigen und konkurrenzfähige Leistungen ermöglichen. Dazu sollen die Sparbeiträge der Versicherten erhöht werden. Die Regierung reagiert damit auch auf die Bedürfnisse verschiedener angeschlossener Arbeitgebender, welche Anpassungen am bestehenden Vorsorgeplan fordern.

Die zentralen Elemente für die Festsetzung der Renten haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Das Zinsniveau ist extrem tief und die Lebenserwartung steigt stetig. Beide Entwicklungen belasten die Pensionskassen stark, so auch die Pensionskasse Graubünden (PKGR). Die PKGR ist die Vorsorgeeinrichtung vieler öffentlich-rechtlicher Arbeitgebender im Kanton Graubünden und deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zu den 147 angeschlossenen Arbeitgebenden gehören der Kanton Graubünden und seine selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten, 71 Bündner Gemeinden, andere öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie privatrechtliche Institutionen, die vorwiegend öffentliche Aufgaben erfüllen. Mit 12 450 Aktivversicherten und Rentenbeziehenden und einem Vorsorgekapital von 3,3 Milliarden Franken ist die PKGR die grösste Pensionskasse in Graubünden.

Konkurrenzfähige Leistungen finanzieren

Bis 2005 lag der Umwandlungssatz der PKGR – der Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten als Rente jährlich ausbezahlt wird – bei 7,2 Prozent. Seither musste der Satz kontinuierlich reduziert werden, was zu tieferen Renten führt. Die Verwaltungskommission der PKGR hat letztmals 2015 eine Reduktion ab 2017 bis 2024 beschlossen. In dieser Zeit sinkt der reglementarische Umwandlungssatz von 6,55 Prozent kontinuierlich auf 5,49 Prozent. Es zeigt sich, dass dieser Absenkungspfad zu lange dauert und ungenügend ist. Ohne flankierende Massnahmen werden die zukünftigen Renten weiter sinken. Um konkurrenzfähige Leistungen zu ermöglichen, beantragt die Regierung mit einer Änderung des Pensionskassengesetzes eine verstärkte Finanzierung mittels höherer Sparbeiträge. Mit einer Anpassung des Koordinationsabzugs soll zudem die berufliche Vorsorge von Teilzeitbeschäftigten stark verbessert werden.

Vernehmlassungsergebnisse berücksichtigt

Die im Herbst 2020 durchgeführte Vernehmlassung bestätigte den Handlungsbedarf. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse passte die Regierung die Beitragsstaffelung und den Koordinationsabzug an. Sie verzichtet auf den einmaligen Kantonsbeitrag an die Finanzierung der Übergangslösung. Im Weiteren soll der Kanton Garantie leisten für die per 31. Dezember 2021 laufenden Renten. Dadurch können die am 31. Dezember 2021 bestehenden Rentenbeziehenden in einem geschlossenen Vorsorgewerk geführt werden. Die PKGR ist heute mit einem Deckungsgrad von 110 Prozent gut aufgestellt und solide finanziert. Die zukünftige Stabilität der Kasse kann mit dem Rentnervorsorgewerk noch erhöht werden.

Kernpunkte der Vorlage

Der verstärkte Sparprozess und die Garantie des Kantons für die laufenden Renten sind die Kernelemente der Vorlage. Zudem werden die Modalitäten der vorzeitigen Alterspensionierung angepasst. In Anbetracht der veränderten demografischen Situation und des Fachkräftemangels soll der vorzeitige Altersrücktritt künftig nicht mehr im gleichen Ausmass wie bis anhin gefördert werden.

Finanzielle Auswirkungen

Beim Kanton als Arbeitgeber betragen die höheren Sparbeiträge jährlich 7,98 Millionen Franken. Sie sind gegenüber dem Vernehmlassungsvorschlag um 1 Million Franken tiefer. Die zusätzlichen Beiträge der Arbeitnehmenden belaufen sich auf jährlich 7,41 Millionen Franken. Die Regierung beabsichtigt, die Regelungen betreffend die vorzeitige Alterspensionierung anzupassen und mittelfristig rund 1,5 Millionen Franken einzusparen. Netto betragen die jährlichen Mehrkosten für den Arbeitgeber Kanton rund 6,5 Millionen Franken.

Die Beratung der Vorlage im Grossen Rat ist für die Augustsession 2021 vorgesehen. Die Teilrevision des Gesetzes über die Pensionskasse Graubünden soll per 1. Januar 2022 in Kraft treten.

(Bild: GRHeute Archiv)

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