SVP fordert Neuanfang für das Bündner Kantonsgericht

SVP fordert Neuanfang für das Bündner Kantonsgericht

GRHeute
18.06.2020

Die SVP Graubünden empfiehlt keiner der momentan tätigen Richter für die Wiederwahl im August. Die Richter*innen haben ihre persönlichen Interessen über jene der Institution Kantonsgericht gestellt.

Die SVP Graubünden hat alle sechs Richter*innen des Kantonsgerichts Graubünden an ihre Fraktionssitzung eingeladen. Die Richter*innen konnten an der Sitzung ihre Perspektive der Dinge darlegen. Der Schluss der Fraktionsvizepräsidentin Valérie Favre ist klar: «Die persönlichen Verhältnisse sind derart zerrüttet, dass eine künftige Zusammenarbeit in heutiger Zusammensetzung nicht vorstellbar ist.»

Persönliches Interesse über das des Kantons gestellt

Die SVP ist der Frage «Welcher Richter soll aber demnach im August für eine weitere Legislatur empfohlen werden?» nachgegangen. Jan Koch hält folgendes fest: «Sämtliche Mitglieder des Gerichtes haben ihre persönlichen Interessen über jene der Institution Kantonsgericht gestellt. Wir sind gezwungen Konsequenzen zu ziehen.»

Folgende Schritte werden von der SVP gefordert:

  1. Sämtliche Mitglieder des Kantonsgerichtes werden nicht zur Wiederwahl empfohlen.
  2. Die Teilrevision des sich in Vernehmlassung befindlichen Gerichtsorganisationsgesetzes, welches die Zuwahl von ausserordentlichen Richterinnen und Richtern ermöglicht, ist nach der ordentlichen Vernehmlassungsfrist in der Oktobersession zu behandeln und mit der Möglichkeit von Teilzeitpensen zu erweitern.
  3. Die Totalrevision der Gerichtsorganisation ist aufgrund der gewonnen Erkenntnisse umgehend an die Hand zu nehmen und innerhalb von 24 Monaten abzuschliessen und umzusetzen.

Mit diesen Massnahmen ist aus Sicht der SVP ein Funktionieren des Kantonsgerichts sichergestellt und die «dringend notwendige Revision kann an die Hand genommen werden.»

(Bild: zVg)

author

GRHeute

www.grheute.ch
GRHeute Redaktion