Fünf Franken Eintritt fürs Schutzkonzept?

Fünf Franken Eintritt fürs Schutzkonzept?

GRHeute
17.09.2020

Das Streetfood Festival in Chur ist vollem Gange. Die Veranstalter haben sich dazu entschieden, Eintritt zu verlangen. Begründung: Die hohen Kosten für die Umsetzung des Schutzkonzepts.

In Chur findet noch bis Ende Woche das pur.streetfood Festival statt. Dass Besucher sich für den Einlass registrieren müssen, ist keine Überraschung. Dass das Festival jedoch fünf Franken Eintritt für die Unkosten zur Umsetzung des Schutzkonzepts verlangt, schon. Weder auf der Webseite noch auf Plakaten des Festivals wird auf die Gebühr hingewiesen. Nur bei einer Registration tauchen die Angaben für die Unkosten auf.

12’000 Franken für die Umsetzung des Schutzkonzepts

«Den Anlass durchzuführen kostet uns rund 36’000 Franken. Ein Drittel davon ist alleine der Mehraufwand für die Umsetzung des Schutzkonzepts», sagt Jan Munnikhuizen von Pur Catering, dem Veranstalter des Streetfood Festivals. Der Mehraufwand beinhaltet Desinfektionsstationen, die Absperrung um das Areal und auch die Sicherheit und Eingangskontrolle. Ohne diese Dinge hätte der Anlass nicht stattfinden können.

«Am liebsten hätten wir das Festival wie üblich durchgeführt. Wir befinden uns momentan in einer Notsituation und das ist leider nicht möglich. Anstatt die Veranstaltung überhaupt nicht durchzuführen, haben wir uns entschieden, dieses Risiko auf uns zu nehmen», sagt Munnikhuizen. «Wenn Besucher mehrmals kommen wollen, kommen wir ihnen auch mit den Eintrittspreisen entgegen, das ist gar keine Frage.» Die Besucher reagieren gemischt auf die fünf Franken Eintritt, einige zahlen den Beitrag gerne, andere sind nicht so glücklich darüber.

Mit rund 450 bisherigen Besuchern hat Pur Catering die Aufwandskosten noch lange nicht gedeckt. «Am ersten Wochenende kamen am meisten Leute. Wir hoffen aber jetzt nochmals auf ein starkes letztes Wochenende und dass die Leute zahlreich erscheinen», sagt Munnikhuizen.

«Die Entscheidung liegt beim Veranstalter»

Die Kommunikationsstelle Coronavirus Kanton Graubünden schreibt auf Anfrage: «Auf die Kostenpflicht als solche muss im Regelfall nicht explizit hingewiesen werden; wenngleich dies vereinzelt für Unmut sorgen könnte.» Es liege im Ermessen des Veranstalters, ob und wie er die Kosten von Mehrkosten für aufwändige Schutzkonzepte wieder «reinhole». Auch über die Gestaltung der Preise liege die Entscheidung beim Veranstalter.

Jede Bar, jedes Restaurant und jede Veranstaltung muss zurzeit Sicherheitsmassnahmen treffen und Richtlinien umsetzen. Es müssen Absperrungen aufgestellt werden, Kundeninformationen für das Contact Tracing gesammelt und Hygienestationen zur Verfügung gestellt werden. Doch noch keine Bar, kein Restaurant und kein Festival, auf dem ich bisher war, verlangte Extrakosten dafür. Als ich sah, dass ich als Studentin zusätzlich zum sonst schon teuren Streetfood noch Eintrittsgebühren zahlen muss, schluckte ich einmal leer. Die asiatische Nudelpfanne hat dann aber trotzdem geschmeckt. (Corina Mühle.) 

(Bild: GRHeute)

author

GRHeute

www.grheute.ch
GRHeute Redaktion