Restwasser- und Fischgängigkeitssanierungen

Restwasser- und Fischgängigkeitssanierungen

Die Regierung ordnet für die Misoxer Kraftwerke AG, die Elettricità Industriale SA und die Tecnicama SA die gesetzlich vorgeschriebene Restwassersanierung an.

Mit den Sanierungsverfügungen werden die Kraftwerkbetreiber unter anderem verpflichtet, an der Calancasca ab der Wasserfassung Valbella eine sogenannte Dotiereinrichtung zu erstellen und Dotierwassermengen abzugeben. Zudem werden von der Regierung bis Konzessionsende der MKW keine neuen Wasserkraftnutzungen genehmigt, die sich in der Calancasca oberhalb der Wasserfassung des Kraftwerks Sassello (Haupt- und Seitengewässer) und in der Moesa oberhalb des Zusammenflusses mit der Calancasca (Haupt- und Seitengewässer) befinden. Dies jedoch ohne Einschränkung von anderen Nutzungen wie beispielsweise Trink- und Mineralwassernutzung, Beschneiung und Bewässerung.

Davon ausgenommen sind zwei Kleinkraftwerke, welche in einem laufenden Genehmigungsverfahren sind sowie zwei weitere Kleinkraftwerkprojekte, sofern für diese beiden Vorhaben bis Ende Juni 2021 die Konzessionen zur Genehmigung beim Kanton Graubünden eingereicht werden sollten. Mit der vorliegenden Verfügung kann ein weiterer wichtiger Schritt bei den Restwassersanierungen in Graubünden vollzogen werden. Für 203 der insgesamt 231 Wasserfassungen im Kanton ist die Restwassersanierung damit nun geregelt. Insgesamt stammen rund 92 Prozent der Gesamtproduktion im Kanton von den bisher geregelten sanierungspflichtigen Kraftwerksanlagen.

Gleichzeitig mit der Restwassersanierung wird für die Wasserfassung Valbella eine Sanierungspflicht bezüglich Fischaufstieg und Fischabstieg angeordnet. Die MKW hat die Planung der erforderlichen Massnahmen einzuleiten.

(Bild: GRHeute Archiv)

Studentin Mariska drückt die Schulbank im sonnigen Barcelona. Dort studiert sie Digital Business, Design und Innovation. Sie mag Socken und die frische Luft.