«Die Diskriminierung der Kleinen geht weiter»

«Die Diskriminierung der Kleinen geht weiter»

GRHeute
17.04.2020

Dem Gewerbeverein Chur gehen die vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen zu wenig weit. Der KMU-Detailhandel sollte aus Sicht des GVC so schnell wie möglich breit geöffnet werden.

Der aktuelle Entscheid des Bundesrates ist ein Schlag ins Gesicht der KMU-Detaillisten, welche bereit gewesen wären, die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitenden gemäss den Vorgaben des Bundesrates zu schützen und ab dem 27. April zu öffnen.

Mit dem aktuellen Entscheid des Bundesrates, die Läden frühestens am 11. Mai wieder zu öffnen, werden viele KMU-Detaillisten klar benachteiligt. Während bspw. ein Haushaltswarengeschäft frühestens ab dem 11. Mai Waren im Laden verkaufen darf, können die Grossverteiler ab dem 27. April die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden aufheben und ihr volles Sortiment verkaufen. Dieser marktverzerrende Entscheid des Bundesrats entbehrt jeglicher Logik und schwächt den KMU-Detailhandel, der ohnehin schwer unter Druck ist. Für den Kunden macht es aus gesundheitlicher Sicht keinen Unterschied, ob er seine Edelstahlpfanne in einem kleinen oder grossen Laden einkauft. Für die KMU-Detaillisten kann der aktuelle willkürliche Entscheid existenzbedrohend sein. Zum Beispiel für ein Kleidergeschäft, welches seit Wochen darauf wartet, die Frühlingsmode im Laden verkaufen zu dürfen.

Der GVC nimmt den Entscheid, dass indirekt betroffene Selbstständige (selbständige Gastrozulieferer, Fotografen, Physiotherapeuten etc.) nun rückwirkend auf den 17. März eine Corona-Ausfallentschädigung erhalten, positiv zur Kenntnis.

 

(Archivbild: Churer Altstadt/GRHeute)

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