Zusätzliche Unterkünfte zum Schutz von Asylsuchenden

Zusätzliche Unterkünfte zum Schutz von Asylsuchenden

GRHeute
09.04.2020

Um Asylsuchende und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Amt für Migration und Zivilrecht vor dem Coronavirus zu schützen, werden in Zusammenarbeit mit dem Zivilschutz weitere Unterkünfte in Betrieb genommen oder vorbereitet, um zusätzlichen Platz zu schaffen, damit ein sicherer Abstand eingehalten werden kann. Das Amt für Migration und Zivilrecht prüft laufend die aktuelle Situation und passt seine Massnahmen zur Sicherheit der Menschen entsprechend an.

Das Amt für Migration und Zivilrecht hat auf die Notverordnung des Bundesrats im Asylbereich umgehend reagiert und setzt die Vorgaben zur Unterbringung der Asylsuchenden zeitnah um. Laufend werden weiterführende Massnahmen geprüft und flexibel umgesetzt, um die Sicherheit der Asylsuchenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten. Das Amt für Migration steht in engem Kontakt mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM).

Unterstützung durch den Zivilschutz

Aktuell sind im Kanton Graubünden 480 Menschen in zehn Asylzentren untergebracht. Die Auslastung liegt derzeit bei 55 Prozent (853 verfügbare Plätze). Um die Massnahmen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) zu erfüllen, wurden im Kanton Graubünden in den Kollektivunterkünften umgehend bauliche, betriebliche und organisatorische Anpassungen vorgenommen (keine Urlaubsbewilligungen, Hausverbot für Dritte, keine Transfers zwischen den Zentren, Ausdehnung der Öffnungszeiten für Küche und Waschküche, gestaffelte Nutzung der Gemeinschaftsräume, keine Mittagstische mehr). Speziell wird auch darauf geachtet, dass in den Zimmern die Belegung auf ein Minimum reduziert wird.

Damit die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglichst geschützt sind, wurde am 25. März die Reserveliegenschaft in Disentis in Betrieb genommen und zusätzliche Unterkünfte in Chur und in Splügen werden zurzeit für den Betrieb vorbereitet. Mit dieser Massnahme kann die Belegung in den einzelnen Betrieben rasch und flexibel stark reduziert werden. Die Vorgaben von «Social-Distancing» können dadurch eingehalten werden.

Um den Betrieb der zusätzlichen Unterkünfte zu gewährleisten, wird das Amt für Migration und Zivilrecht von Angehörigen des Zivilschutzes unterstützt. Sie werden insbesondere für Zutrittskontrollen und wo möglich für Betreuungsaufgaben eingesetzt. Weitere freiwillige, personelle Unterstützungsangebote werden geprüft.

Auf Coronaverdachtsfall vorbereitet

Auch um die Betreuung bei einen allfälligen Verdachtsfall einer Coronaerkrankung sicherzustellen, ist man vorbereitet. Entsprechende Isolierzimmer wurden eingereichtet und vorbereitet. Die Betreuung und das Vorgehen im Verdachtsfall erfolgen in enger Abstimmung mit der Kantonsärztin. Gemeinsam wurden Sofortmassnahmen definiert. Aktuell gibt es in keinem Asylzentrum im Kanton Graubünden einen Verdachts- oder Erkrankungsfall.

 

(Symbolbild: Pixabay)

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