Auch Chur macht die Schotten dicht

Auch Chur macht die Schotten dicht

GRHeute
13.03.2020

Die Anzahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen im Kanton Graubünden nimmt weiter stark zu. Der Bund und der Kanton Graubünden haben heute ihre Massnahmen verschärft. Auch in Chur hat der Stadtrat über die Massnahmen in der Kantonshauptstadt informiert.

Der Corona-Führungsstab Chur ist bereits seit dem 26. Februar 2020 an der Arbeit und befasst sich intensiv mit den Massnahmen zur Eindämmung des Virus. Nachdem der Kanton Tessin in Reaktion auf die rasche Verbreitung des Virus bereits einschneidende Massnahmen beschlos- sen hatte, kommt deren Ausweitung auf die ganze Schweiz nicht überraschend. Die für Chur relevanten Massnahmen im Einzelnen:

Schulen

Die Kindergärten, die Primarschule und die Sekundarstufe I (Oberstufe) sowie die schuler- gänzenden Kindertagesstätten bleiben ab Montag, 16. März 2020, bis vorerst 4. April 2020 geschlossen. Die Stadt Chur organisiert vom 16. bis am 20. März 2020 für Einzelfälle ein Angebot für die Kinderbetreuung. Aufgrund übergeordneter Bestimmungen des Bundes muss über eine Aufnahme die Schuldirektion restriktiv bestimmen. Für Fragen wenden Sie sich in dringenden Fällen am Samstag, 14. März 2020, von 08.00 – 18.00 Uhr an Telefon 081 254 44 08. Weitere Informationen finden Sie ab Samstagabend, 20.00 Uhr, auf der Website der Stadtschule (www.stadtschule.chur.ch).

Der Präsenzunterricht für die Schulen der Sekundarstufe II (inkl. überbetriebliche Kurse, Brückenangebote und Lehrwerkstätten) und der Tertiärstufe ist von 16. März 2020, 06.00 Uhr, bis 30. April 2020, 24.00 Uhr, untersagt. Detailinformationen erfolgen direkt durch die Schulträger.

Die Schulzahnklinik wird ab Montag, 16. März 2020, bis auf Weiteres nur noch Notfallbe- handlungen durchführen. Alle anderen geplanten Untersuchungen und Behandlungen wer- den abgesagt. Für Notfallbehandlungen ist eine telefonische Voranmeldung erforderlich (Te- lefon 081 254 45 72). Ob und wie einzelne Kinderkrippen, die nicht städtisch geführt sind, ihre Dienstleistungen aufrechterhalten, kann bei der Kinderkrippe in Erfahrung gebracht werden. Entsprechend sind diese auch für die Information ihrer Kundinnen und Kunden zuständig.

Freizeit und Sport

Alle Vereinsaktivitäten wie Sportanlässe, Veranstaltungen, Versammlungen, Trainings, Pro- ben (auch Musik, Tanz, Theater etc.), Übungen sind ab Samstag, 14. März 2020, 08.00 Uhr, vorerst bis 30. April 2020, 24.00 Uhr, untersagt. Bei den Sing- und Musikschulen sind z.B. Gruppenunterricht/-proben untersagt, Einzelunterricht ist jedoch zulässig.

Die Sport- und Eventanlagen Obere Au sind ab Samstag, 14. März 2020, 08.00 Uhr, bis auf weiteres geschlossen. Die aktuelle Situation wird genutzt, um Revisions- und Reinigungsar- beiten durchzuführen, die normalerweise im Sommer erfolgen. Betroffen sind alle Betriebs- zweige der Sportanlagen. Weitere Informationen finden Sie unter www.sportanlagenchur.ch.

Die Tennisanlage Obere Au wird ab Samstag, 14. März 2020, geschlossen. Die Brambrüeschbahn stellt ihren Betrieb ab sofort bis auf Weiteres ein. Die städtische Schiessanlage stellt ihren Betrieb ab sofort bis auf Weiteres ein.

Anlässe und Events

Öffentliche und private Anlässe oder Versammlungen mit mehr als 50 Personen sind ab Samstag, 14. März 2020, 08.00 Uhr, vorerst bis 30. April 2020, 24.00 Uhr, verboten. Die zuständige kantonale Behörde kann Veranstaltungen ausnahmsweise zulassen, wenn überwiegende öffentliche Interessen dies gebieten, beispielsweise Veranstaltungen zur Ausübung politischer Rechte.

Religiöse Anlässe wie z.B. Gottesdienste, Beerdigungen, Hochzeiten, Konfirmationen oder Firmungen mit mehr als 50 Personen sind ab Samstag, 14. März 2020, 08.00 Uhr, vorerst bis 30. April 2020, 24.00 Uhr, untersagt.

Der Besuch in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und anderen Betreuungsinstitutionen ist untersagt. Über Ausnahmen (Besuche für Patienten in ausserordentlichen Situationen: Eltern von Kindern, Partner von Gebärenden sowie nahe Angehörige von sterbenden Menschen oder unterstützungsbedürftigen Patienten) entscheidet die Institution.

Bei allen anderen Veranstaltungen und in allen Einkaufsgeschäften sind die Verantwortlichen aufgefordert, für die Einhaltung der Regeln der Hygiene und der sozialen Distanz zu sorgen.

Diskotheken, Bars und Clubs

Sämtliche Unterhaltungsstätten wie Bibliotheken, Archive (z.B. Publikumsverkehr Staats- oder Stadtarchiv), Kinos, Theater, Museen, Jugend- (z.B. Jugendarbeit Chur), Sport-, Wellness-, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Erotiketablissements usw. haben den Betrieb ab Samstag, 14. März 2020, 17.00 Uhr, vorerst bis 30. April 2020, 24.00 Uhr, einzustellen. Die jeweils zuständigen städtischen Dienststellen (Stadtpolizei, Kulturfachstelle oder Sportfachstelle) nehmen mit den betroffenen Betrieben Kontakt auf.

Die Offenhaltung ist bis zur maximalen Anzahl von 50 Personen gestattet, sofern sie über die ausreichende Fläche von 4 m2 pro Person verfügen. Betriebe, die z.B. über eine Fläche von 100 m2 verfügen, dürfen entsprechend maximal 25 Gäste bewirten. Der Kanton will in diesem Zusammenhang keine Partystimmung mit Musik.

Hotels und Restaurants

Hotel- und Restaurantbetrieben ist es gestattet, ihren Betrieb weiterzuführen. Aber analog zu den Bedingungen für Diskotheken, Bars etc. müssen die Gemeinschaftsräume bestimmte Voraussetzungen erfüllen (maximale Personenzahl von 50, mindestens 4 m2 Fläche). Beispielsweise dürfen in Frühstücksräumen, die über eine Fläche von 100 m2 verfügen, gleichzeitig maximal 25 Gäste bewirtet werden. Restaurants dürfen keine Buffets zur Selbstbedienung anbieten, hingegen ist die Abgabe von Speisen und Getränken über die Theke erlaubt.

Hotline und aktuelle Infos

Für Klärungsfragen betreffend Durchführung von Anlässen wird auf das Kontaktformular des Kantons verwiesen (www.gr.ch/coronavirus). Der Kanton betreibt auch eine Hotline (081 254 16 00). Informationen zum aktuellen Stand und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich auf der Website des Bundesamts für Gesundheit (BAG, www.bag.admin.ch). Das BAG betreibt auch eine Hotline (058 463 00 00). Für Fragen zur Situation in Chur steht Ihnen die Hotline der Stadtpolizei unter Telefon 081 254 53 00 zur Verfügung. Präsenzzeiten: Freitag bis 21.00 Uhr / Samstag 08.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr. Ab Montag ist die Hotline zu den normalen Bürozeiten bedient.

 

(Archivbild Chur: GRHeute)

author

GRHeute

www.grheute.ch
GRHeute Redaktion