Bündnerinnen und Bündner ziehen öfter vors Bundesgericht

Bündnerinnen und Bündner ziehen öfter vors Bundesgericht

GRHeute
05.06.2019

Die grossrätliche Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) hat dem Grossen Rat den Bericht über ihre Tätigkeit im letzten Jahr, insbesondere der Prüfungs- und Überwachungsfunktionen der kantonalen Gerichten, vorgelegt. Dabei fällt auf, die Herr und Frau Bündner öfter vors Bundesgericht ziehen.

Die Kommission unter Präsident Ilario Bondolfi stellt grundsätzlich keine aussergewöhnlichen Vorkommnisse im Berichtsjahr 2018 fest. Einige Auffälligkeiten zeigen die Jahresberichte gleichwohl: Die mit der Schaffung einer sechsten Richterstelle am Kantonsgericht beabsichtigte Wirkung des Abbaus von Pendenzen wurde nach wie vor nicht erreicht. Im Gegenteil: Seit Jahren verzeichnet das Kantonsgericht einen Anstieg der Pendenzen. Von 212 im Jahre 2014 auf 325 im Jahre 2018. Das Kantonsgericht habe laut eigenem Bekunden das Problem erkannt und sei darum bemüht, den Pendenzenabbau und die Beschleunigung der Verfahren zu bewerkstelligen. 

325 pendente Fälle am Kantonsgericht

Die Zahl der neu eingegangenen Geschäfte ist mit 872 im Vergleich zum Vorjahr (779) um etwa 12 Prozent gestiegen. Zwar konnte das Kantonsgericht mehr Geschäfte er- ledigen, nämlich 814 (Vorjahr 782), wegen der Neueingänge stiegen am Ende des Berichtsjahres die pendenten Geschäfte von 267 im Vorjahr auf 325.

Angestiegen ist im Vergleich zum Vorjahr (9,1 Prozent) die Weiterzugsquote ans Bun- desgericht auf rund 13,6 Prozent. Insgesamt wurden 62 Entscheide des Kantonsgerichts ans Bundesgericht weitergezogen. Von den im Berichtsjahr durch das Bundesgericht erledigten 55 Weiterzügen wurden 4 Rechtsmittel gutgeheissen, 2 teilweise gutgeheissen. Somit wurden 10,9 Prozent der Weiterzüge gutgeheissen oder teilweise gutgeheissen. Damit liegt die Erfolgsquote des Kantonsgerichts höher als der gesamtschweizerische Durchschnitt aller Gutheissungen von 13,4 Prozent.

Auch mehr Fälle vor dem Regionalgericht

Bei den 11 Regionalgerichten konnte ein merklicher Anstieg bei den Neueingängen verzeichnet werden: Die Neueingänge stiegen von 7207 um 305 auf 7512 Fälle. Er- freulich ist festzustellen, dass die Anzahl Pendenzen abgenommen hat.

Die Geschäftslast des Verwaltungsgerichts ist mit 418 Neueingängen im Vergleich zum Vorjahr (442) leicht zurückgegangen, bliebt aber im langjährigen Vergleich etwa konstant. Mit 386 erledigten Verfahren wurden etwas weniger Fälle abgeschlossen, was aber mit dem Ausfall eines Richters erklärbar ist. Erwartungsgemäss haben sich die Pendenzen von 291 (2017) auf 323 etwas erhöht. Die Zahl der Weiterzüge ans Bundesgericht stieg von 61 im Vorjahr auf 70. Wie bereits im Vorjahr wurde etwa ein Fünftel der ans Bundesgericht weitergezogenen Fälle gänzlich oder teilweise gutgeheissen.

Die Kommission für Justiz und Sicherheit beantragt dem Grossen Rat, die Jahresberichte des Kantonsgerichts Graubünden, des Verwaltungsgerichts Graubünden, der Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte und der Notariatskommission Graubünden zu genehmigen.

 

(Bild Kantonsgericht: Wikipedia)

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