Todesfahrer stand vor Gericht

Todesfahrer stand vor Gericht

GRHeute
02.04.2019

Zwei Jahre nach dem Unfalltod von Larissa Caviezel muss sich der Autofahrer vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert sechseinhalb Jahre für den Autolenker.

Der Unfall ereignete sich vor zwei Jahren in Domat/Ems. Ein 1977 geborener Italiener war am 18. Januar 2017 noch vor Sonnenaufgang mit seinem Audi Q5 von Domat/Ems nach Chur unterwegs und stiess bei einem Überholmanöver frontal mit einer Rollerfahrerin zusammen, wie es auf der Online-Plattform «20 Minuten» heisst. Larissa Caviezel, die damals 26 Jahre alt war, wurde 43 Meter weggeschleudert und erlag noch am Unfallort ihren Verletzungen.

Gemäss der in «20 Minuten» zitierten Anklageschrift war der 39-Jährige viel zu schnell unterwegs und hatte die dreifache Menge der erlaubten THC-Konzentration im Blut. Daher habe er wohl auch den entgegenkommenden Roller nicht gesehen, sagte er vor dem Richter des Bezirskgericht Imboden, wo er sich am Dienstagmorgen verantworten musste. «Ich kann aber nicht sagen, dass ich ein schlechter Autofahrer bin», so der Angeklagte weiter. Der Grund für das waghalsige Überholmanöver sei der Zeitdruck gewesen, unter dem er an jenem Tag angeblich stand. Er betonte, er habe selbst nicht allzu schöne Jahre hinter sich. «Ich ging durch die Hölle.»

Der Beschuldigte behauptet, dass er die Rollerfahrerin nicht gesehen habe. Ein Gutachten habe gezeigt, dass P. beim Überholmanöver über sechs Sekunden Zeit gehabt hätte, das Motorrad wahrzunehmen. «Eine unglaublich lange Zeit», so der Staatsanwalt. Man dürfe das Verhalten des Angeklagten auch nicht als unverantwortlichen Leichtsinn abtun. «Er hat den Tod von Larissa in Kauf genommen», heisst es in 20 Minuten.

Die Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Gefängnis 

In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und einer Geldstrafe. Von einem Landesverweis sehe die Staatsanwaltschaft ab, weil der Beschuldigte in der Schweiz aufgewachsen und Vater von zwei schulpflichtigen Kindern sei. Der Verteidiger des Angeklagten forderte dagegen eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten und eventuell eine Busse.

Der Angeklagte ist ein Wiederholungstäter

Der Angeklagte ist nicht zum ersten Mal in einen Unfall verwickelt. Seit einem Autounfall im Jahr 1997 bezieht er aufgrund der Unfallfolgen eine 100-prozentige IV-Rente. Weil er für mehrere Verkehrsunfälle verantwortlich war, musste der gelernte Maurer  bereits viermal sein Billett abgeben, so «20 Minuten».

Zum Schluss entschuldigte sich der Beschuldigte: Er habe selber zwei Töchter. Noch jetzt denke ich immerzu an Larissa und ihre Angehörigen. «Ich will nicht jemandem anderes die Schuld geben. Ich habe immer behauptet, es ist meine Schuld. Es tut mir leid, was passiert ist. Aber es liegt jetzt nicht mehr in meiner Macht, das rückgängig zu machen.» Das Urteil wird am Mittwochabend eröffnet.

(Bilder: Kapo GR)

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