Verfassungsbeschwerde für den Erhalt der Churer Stadtkinos eingereicht

Verfassungsbeschwerde für den Erhalt der Churer Stadtkinos eingereicht

GRHeute
29.03.2019

An seiner Sitzung vom 7. März 2019 hat der Gemeinderat einen Teil der Volksinitiative «Für eine lebendige Altstadt – für den Erhalt der Churer Stadtkinos» für ungültig erklärt. Dieser Beschluss ist vom Initiativkomitee beim Verwaltungsgericht angefochten worden. Die Volksabstimmung über diese Vorlage kann nicht wie geplant am 19. Mai 2019 stattfinden.

An seiner Sitzung vom 7. März 2019 hat sich der Gemeinderat mit dieser Volksinitiative befasst. Die Initiative im Wortlaut: «Das Baugesetz der Stadt Chur wird wie folgt geändert:

Art. 46 Abs. 1
Die Arbeitszone A1 ist für Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe (ausgenommen Kinos) bestimmt.

Art. 100 Abs. 4 (Übergangsbestimmung)
Die neue Fassung von Art. 46 Abs. 1 findet auf alle Baugesuche Anwendung, die im Zeitpunkt der Annahme der Initiative noch nicht rechtskräftig bewilligt sind.»

Der Gemeinderat erklärte den ersten Teil betreffend Arbeitszone A1 für rechtsgültig, den zweiten Teil betreffend Übergangsbestimmung hingegen als ungültig. Der Beschluss des Gemeinderates wurde im Amtsblatt vom 15. März 2019 publiziert. Dagegen hat das Initiativkomitee nun Verfassungsbeschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Deshalb kann die Volksabstimmung über die Volksinitiative erst angesetzt werden, wenn rechtskräftig über deren Gültigkeit entschieden worden ist. Die Initiative «Für eine lebendige Altstadt – für den Erhalt der Churer Stadtkinos» kommt am 19. Mai somit nicht vors Volk. Der nächste Abstimmungstermin ist der 24. November 2019. Am 20. 

 

(Bild: GRHeute, Stadtkanzlei 29.3.2019)

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