Zwei Wochen Ferien für Bündner Väter

Zwei Wochen Ferien für Bündner Väter

GRHeute
21.02.2019

Der Vaterschaftsurlaub rückt auch in Graubünden näher. Die Regierung hat sich in einer Vernehmlassung des Bundes positiv dafür ausgesprochen.

Die Regierung nahm am Donnerstag Stellung zum am 16.11.2018 veröffentlichten indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie». Die Vernehmlassungsvorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) sieht einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub vor, der vom Vater innerhalb von sechs Monaten ab der Geburt am Stück oder tageweise bezogen werden kann. Finanziert werden soll der Vaterschaftsurlaub wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung.

Die Regierung unterstützt die Zielsetzungen der Kommissionsinitiative. Sie ist der Ansicht, dass sowohl Väter als auch Mütter und nicht zuletzt die Kinder von einem Vaterschaftsurlaub profitieren. Der Vaterschaftsurlaub ist ein starkes Signal für eine partnerschaftliche Rollenteilung und die Vielfalt der Familienmodelle. Er trägt in der ersten Phase nach der Geburt dazu bei, das inländische Arbeitskräftepotenzial zu erhalten. Wenn sich von Anfang an beide Elternteile an der Kinderbetreuung beteiligen, ohne dass ein Elternteil dafür die Erwerbstätigkeit aufgeben muss, profitiert auch die Wirtschaft durch den Erhalt erfahrener Arbeitskräfte.

Die Regierung begrüsst daher die von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagene Kompromisslösung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs. Ebenso begrüsst die Regierung die Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs über die Erwerbsersatzordnung analog der Mutterschaftsentschädigung.

Die parlamentarische Initiative der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates und vom Regierungsrat verlangt einen mindestens vierwöchigen Vaterschaftsurlaub, der über die Erwerbsersatzordnung entschädigt würde. Kosten und administrativer Aufwand wären entsprechend grösser, weshalb der Regierungsrat den Gegenvorschlag vorzieht.

(Quelle: zVg. / Bild: GRHeute)

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