Weko spricht 7,5 Millionen Franken Busse

Weko spricht 7,5 Millionen Franken Busse

Im Unterengadin manipulierten Bauunternehmen über Jahre hinweg Beschaffungen im Hoch- und Tiefbau. Sie sprachen die Preise ab und legten fest, wer den Zuschlag erhalten soll. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat jetzt die Unternehmen mit rund CHF 7.5 Mio. gebüsst.

Die WEKO hat eine weitere kartellrechtliche Untersuchung im Kanton Graubünden abgeschlossen. Die Wettbewerbsbehörde stellte fest, dass Bauunternehmen in verschiedenen Kartellen mehrere hundert Ausschreibungen im Hoch- und Tiefbau abgesprochen hatten. Die Bauunternehmen stimmten jeweils untereinander ab, welches von ihnen den Auftrag erhalten soll. Meist wurden gleichzeitig die Offertpreise bestimmt.

Einen Teil der Kartelle führten die Bündner Bauunternehmen systematisch und über mehrere Jahre hinweg durch, wie verschiedene Medien und dieser Tage besonders das Online-Magazin «Die Republik» schon berichtet hatten. Diese Abreden wurden zum Teil an den vom bündnerischen Baumeisterverband organisierten Vorversammlungen getroffen.

Die Kartelle betrafen Ausschreibungen des Kantons Graubünden, von Gemeinden des Unterengadins und von Privaten. Die Auftragswerte der abgesprochenen Bauarbeiten reichen von wenigen zehntausend bis zu mehreren Millionen Franken.

Die Weko büsste die folgenden Unternehmen in einer Gesamthöhe von über CHF 7.5 Mio.: Foffa Conrad AG, Bezzola Denoth AG, Zeblas Bau AG, Lazzarini AG, Koch AG Ramosch, Alfred Laurent AG, René Hohenegger Sarl. Die ausgesprochenen Sanktionen bewegen sich pro Unternehmen entsprechend der Schwere und Anzahl der Kartellgesetzverstösse zwischen einigen zehntausend bis rund 5 Mio. Franken. Bei einem Teil der Unternehmen wurde die Sanktion reduziert, da sie mit der Weko kooperierten. Die Impraisa da fabrica Margadant erhält infolge Verjährung ihres Gesetzesverstosses keine Sanktion. Der Graubündnerische Baumeisterverband zahlt zwar keine Busse, ihm wurden aber Verfahrenskosten auferlegt, da er zum Teil an der Organisation dieser Kartelle beteiligt war.

Die Entscheide der Weko können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

(Symbolbild: GRHeute)

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Rachel Van der Elst

Redaktionsleiterin/Region
Rachel Van der Elst mag Buchstaben: analog, virtuell oder überall, wo Menschen sind. In einem früheren Leben arbeitete sie unter anderm bei der AP, beim Blick, bei 20Minuten, beim Tages-Anzeiger und bei der Südostschweiz. In ihrer Handtasche immer dabei: Jasskarten.