Andreas Felix: «Offenes Visier bitte!»

Andreas Felix: «Offenes Visier bitte!»

Andreas Felix
01.02.2018

Am 5. Januar 2018 endete die Vernehmlassungsfrist zu der vom Bundesrat geplanten Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie. Diese Richtlinie wurde von der EU vor dem Hintergrund der terroristischen Bedrohung ausgearbeitet. Mit ihr soll der Missbrauch von Waffen bekämpft werden. Ebenso soll der Zugang zu bestimmten halbautomatischen Waffen erschwert werden, deren Verwendung eine Vielzahl von Menschenleben fordern kann. Soweit so gut.

Das Dumme ist nur, die Richtlinie und die geplante schweizerische Umsetzung interessieren Terroristen nicht ansatzweise. Sie machen keine einzige Waffe im illegalen internationalen Waffenhandel sichtbar und verbessern die messbare Sicherheit vor Waffenmissbrauch nicht.

Stattdessen werden Hundertausende von verdienten Schweizer Wehrpflichtigen, die ihre Dienstwaffe behalten haben, quasi über Nacht zu Besitzern einer verbotenen Waffe. Dies, weil das Sturmgewehr 57 und das Sturmgewehr 90 neu in diese Kategorie fallen würden. Dieses Verständnis des Staates im Umgang mit seinen Bürgerinnen und Bürgern ist inakzeptabel! Die Kantone werden zu Administratoren und Kontrolleuren über effektiv oder bloss angeblich ausgeübte Schiesssportaktivitäten. Die Schützenvereine, deren Mitglieder halbautomatische Waffen besitzen, hätten für den Staat die Funktion pauschaler Bewilligungsgefässe zu übernehmen.

Als aktiver, bekennender und gewissenhafter Sportschütze und Jäger wehre ich mich dagegen. Der Bund präsentiert in einem emotional belastenden Thema wie dem Waffenmissbrauch eine Scheinlösung. Den Bürgerinnen und Bürgern wird suggeriert, dass sich mit der Umklassierung von Sturmgewehren im Besitz unbescholtener Bürgerinnen und Bürger, der Terrorismus bekämpfen lasse. Das ist keine Politik des offenen Visiers! Unsere bestehenden Gesetze reichen aus – sie müssen nur konsequent angewendet werden. Eine wirklich pragmatische Lösung wäre deshalb gewesen, wenn der Bundesrat die EU-Waffenrichtlinie zwar akzeptiert hätte, aber die klare Schussfolgerung gezogen hätte, dass das bestehende Schweizer Waffenrecht die Ziele der Richtlinie, nämlich den Waffenmissbrauch im Umfeld des internationalen Terrorismus einzudämmen, bereits mehr als genügend erfüllt. So sind beispielsweise bereits heute Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaute Seriefeuerwaffen verboten und benötigen eine Ausnahmebewilligung. Genauso wie das Gesetz bereits heute den Behörden die Möglichkeit einräumt, um präventiv einzuwirken und wenn nötig die Waffen einzuziehen.

Weniger will ich nicht – mehr ist aber für einen Staat mit traditionellem Bürgervertrauen definitiv zu viel!

 

(Bild: GRHeute)

Grossrat BDP Graubünden, Geschäftsführer Graubündnerischer Baumeisterverband