Reto Crameri: «Föderalismus statt Zentralismus»

Reto Crameri: «Föderalismus statt Zentralismus»

GRHeute
15.03.2017

Portrait_Reto CrameriUrsprünglich waren die Kantone souveräne Gliedstaaten der schweizerischen Eidgenossenschaft. Ihnen stand die Staatsgewalt zu und sie übertrugen dem Bund nur vereinzelte Aufgaben, die im Interesse des ganzen Landes waren. Noch heute findet sich dieser Grundsatz in der Bundesverfassung, wonach die Kantone souverän sind, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist. Die Realität sieht heute aber ganz anders aus: der Bund zieht immer mehr Aufgaben an sich und legt die ihm durch die Bundesverfassung zugewiesenen Kompetenzen immer weiter aus. Den Kantonen verbleibt oft nichts anderes, als die Beschlüsse des Bundes zu vollziehen. Die Kantone und mit ihnen die Gemeinden, werden zu Ausführungsgehilfen des Bundes. Bürgernahe Lösungen entstehen in der Regel nicht in den Amtsstuben in Bern.

Ein Beispiel dazu ist die Raumplanung. In Art. 75 der Bundesverfassung heisst es: «Der Bund legt die Grundsätze der Raumplanung fest.» Mittlerweile bestimmt das Bundesrecht praktisch abschliessend, was ausserhalb der Bauzone gebaut werden darf und was nicht. Die Gemeinden – denen in Graubünden traditionell und richtigerweise hohe Autonomie zukommt – werden in ihrer Freiheit, Bauzonen entsprechend ihren Bedürfnissen auszuscheiden, stark eingeschränkt. So gibt das neue Raumplanungsgesetz des Bundes etwa vor, dass Gemeinden nur noch über Baulandreserven verfügen dürfen, welche in den nächsten 15 Jahren benötigt werden. Gemeinden mit einer abnehmenden Bevölkerungszahl – was leider im Kanton Graubünden bei den allermeisten peripheren Gemeinden der Fall ist – dürften demnach überhaupt keine Bauzonenreserven mehr aufweisen. Aber auch diese Gemeinden müssen sich entwickeln können, wenn die dezentrale Besiedelung nicht bloss ein Lippenbekenntnis sein soll! Verschiedene Gemeinden müssen wegen des neuen Bundesrechts Bauland auszonen. Hinzu kommt, dass solche Auszonungen unter bestimmten Voraussetzungen entschädigt werden müssen. Damit werden die betroffenen Gemeinden gleich doppelt bestraft: sie müssen Bauland auszonen, womit eine Entwicklung kaum mehr möglich ist. Zudem müssen sie die betroffenen Grundeigentümer unter Umständen entschädigen. Hier muss der Kanton für die Entschädigungszahlungen zwingend aufkommen. Es kann nicht sein, dass die ohnehin schwierigen Rahmenbedingungen in vielen Bündner Berggemeinden durch die zentralistische Raumplanung des Bundes noch zusätzlich verschlechtert werden und die Gemeinden auf den Kosten sitzen bleiben. Es braucht dringend Gegensteuer!

Die Raumplanung ist nur ein Beispiel dafür, dass zentralistische Lösungen sich in der Praxis oft nicht als sehr bürgernah erweisen. Aus diesem Grund muss dem Grundsatz der Subsidiarität und dem Gedanken des Föderalismus wieder mehr Beachtung geschenkt werden. Dieser besagt, dass der Bund nicht Aufgaben und Kompetenzen an sich ziehen soll, die auf kantonaler Ebene ebenso gut oder sogar besser erfüllt werden können. Unser Land täte gut daran, diesem wichtigen Verfassungsgrundsatz vermehrt Beachtung zu schenken und den Kantonen und Gemeinden wieder mehr Autonomie in der Aufgabenwahrnehmung zukommen zu lassen.

Gefordert ist also eine dezentrale, autonomieschonende Staatsorganisation und eine bürgernahe Aufgabenerfüllung – mit anderen Worten: «mehr Föderalismus, weniger Zentralismus».

Reto Crameri, CVP-Grossrat und Gemeindevorstand Albula/Alvra, Surava

 

Kommentare

Lieber Reto – ich sehe mehrfachen Klärungsbedarf

  1. Das neue Raumplanungsgesetz wurde nicht zentralistisch beschlossen. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat es deutlich angenommen. Auch die Bündner Stimmenden sagten mit über 60% klar Ja! Es brauche nun Gegensteuer. Zu was? Zum Volkswillen?
  1. Es wäre besser, den Volksentscheid zu respektieren und ihn als Chance zu sehen, Graubünden als zukunftsfähigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten. Die (Kultur)Landschaft muss als touristisches Kapital geschützt und erlebbar werden und die Siedlungsräume effizient und lebenswert geplant sein. Spekulation und Baulandhortung aber nützt kaum jemandem.
  1. Blosses bauliches Wachstum ist kein Rezept für schrumpfende Dörfer. Das Zubauen macht sie nämlich nicht attraktiver. Die Anziehungskraft ist vielmehr im Wert der historischen Baukultur zu suchen, die die Identität und Einzigartigkeit dieser Lebensräume stärkt. Es braucht eine Berufung auf die vorhandenen Qualitäten. Darum will man in Graubündens Dörfern wohnen, Agglomerationen gibt es andernorts genug.

Philipp Wilhelm, Architekt, Präsident SP Graubünden

 

Föderalismus funktioniert bei Raumplanung schlecht

Geschätzter Reto, gerade bei der Raumplanung funktioniert der Föderalismus schlecht. Verkehrslösungen und Siedlungsentwicklung sollten sich an funktionalen Räumen und nicht an Gemeinde- oder Kantonsgrenzen orientieren. Beispiel Prättigau: die seit Jahren unternutzte Industriebrache der ehemaligen Homoplax liegt beinahe in Sichtdistanz zu neuen Gewerbeflächen in der Talsohle bei Jenaz. Da wird wertvolles Kulturland ‘verschwendet’. Dieses Beispiel macht das Versagen des Föderalismus im Zusammenhang mit Raumplanung offensichtlich.

Walter von Ballmoos, glp, Davos

 

Eine der wichtigsten Schweizer Institutionen

Grundsätzlich gebe ich Ihnen Recht, dass vieles besser von der Gemeinde oder dem Kanton entschieden werden könnte. Der Föderalismus ist eine der wichtigsten Institutionen, welche wir in der Schweiz haben. In der hochkomplexen und globalisierten Welt – jaja, ich weiss, die böse Globalisierung ist sowieso an allem Schuld – welcher man sich aber nicht entziehen kann, ist es jedoch immer weniger möglich, alles auf Gemeindeebene zu regeln. Interessant wird es zudem dann, wenn es schwierig wird oder etwas kosten wird. Da ist doch der Bund plötzlich gefragt. Sei dies am Beispiel von Ständerat Müller, der verlangt, dass der Bund für Flüchtlinge 10 Jahre lang die Kosten übernehmen soll und nicht wie bisher für 7 Jahre. Der Bund soll also länger die Kosten tragen und die Kantone und Gemeinden werden so aus der Verantwortung gezogen Integrationsarbeit zu leisten. Der Kanton GR nimmt diese Verantwortung wahr und die finanzielle Selbstständigkeit wird gefördert. Ein weiteres Beispiel ist der hohe Franken. Die Verantwortung der Folgen wird auch da dem Bund zugeschoben und er soll handeln. Klar obliegt es der Nationalbank in diesem Bereich zu handeln und ist nicht in der Kompetenz der Kantone oder der Gemeinden. Aber anstelle über das Nichthandeln des Bundes zu jammern, würde die Zeit besser in neue Ideen gesteckt werden. Zu sagen, dass es dringend Gegensteuer benötigt ist leicht gesagt. Genau so, dass der Kanton zwingend für die Entschädigungszahlungen aufkommen muss. Ich bin deswegen sehr interessiert daran, von Ihnen zu erfahren, was die Gemeinden danach konkret für die Besiedelung ihrer Gemeinde tun können, wenn für die Misere kein anderer Schuldiger gefunden werden kann.

Und ja, vielleicht müsste die dezentrale Besiedelung in Graubünden überdacht werden.

Salome Mathys, glp

 

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