Kulturförderungsgesetz: Einige Gewinner – vieles offen

Kulturförderungsgesetz: Einige Gewinner – vieles offen

GRHeute
18.12.2015

Wer und was wird in der Bündner Kultur-Szene in Zukunft gefördert? Die Regierung hat gestern einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Die Zustimmung des Grossen Rates vorausgesetzt, soll das Gesetz spätestens auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Die Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes geht auf einen Auftrag von Grossrat Bruno Claus zurück, der die Regierung aufforderte, dem Grossen Rat eine Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes zu unterbreiten. Zu klären waren insbesondere Schwerpunkte der Kulturförderung.

Eines vorneweg: Der Gesetzesentwurf der Kantonsregierung lässt vieles offen. Klar ist, dass sie sowohl einen Rechtsanspruch auf die Mittel der Landeslotterie ablehnt wie auch eine direkte Verpflichtung zu höheren Beiträgen des Kantons an die Kulturförderung.

10 wichtige Inhalte des Gesetzentwurfs
  • Die Förderung und Stärkung der Dreisprachigkeit im Kanton soll weiterhin hohe Priorität geniessen.
  • Neu wird vorgesehen, die Unterstützung des professionellen Kulturschaffens explizit in die Zielsetzungen des Gesetzes aufzunehmen.
  • Der Entwurf sieht ausserdem vor, dass die Regionen verpflichtet werden, ein flächendeckendes Angebot an Sing- und Musikschulen zu führen.
  • Als förderungswürdige Sparte wird neu der Bereich  «Gestaltung, Design und Fotografie» in die Kulturförderung aufgenommen.
  • Wie bisher werden gewinnorientierte Institutionen oder Projekte von der Kulturförderung ausgeschlossen.
  • Die Bündner Kulturpreise werden neu verbindlich vergeben, die «Kann-Formulierung» wird gestrichen.
  • Sing- und Musikschulunterricht werden für Eltern tendenziell günstiger. Maximal 33 Prozent der anrechenbaren Kosten müssen sie tragen.
  • Mit professionell geführten kulturellen Institutionen von überregionaler Bedeutung kann der Kanton neu zur grösseren Planungssicherheit Leistungsvereinbarungen abschliessen.
  • Einzelne Kulturprojekte werden wie bisher aus dem Landeslotteriefonds gefördert, wiederkehrende Beiträge sind ausgeschlossen.
  • Die bisherige Kulturförderungskommission heisst neu Kulturkommission. Die Regierung legt fest, wer darin Einsitz nimmt.

Insgesamt werden die Kulturausgaben im Kanton voraussichtlich um 960’000 Franken pro Jahr steigen, wovon die Regionen rund 550’000 Franken tragen müssten. Es könnte noch mehr kosten, wenn mit mehr kulturellen Institutionen von regionaler oder überregionaler Bedeutung Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden als vorgesehen. Auch hier will sich die Regierung die Optionen offen halten.

 

(Bild: GRHeute)

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